Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen

  

Erstellung von E-Bilanzen zur Übermittlung an die Finanzbehörden

  

Erstellung von Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz zum steurrechtlichen Ergebnis

  

Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen ( § 4 Abs. 3 EStG )

  

Erstellungsbericht zu den Jahresabschlüssen mit Anhang und bei Bedarf Mithilfe bei der Vorbereitung des Lageberichts

  

Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger

 

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