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und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Neuigkeiten
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05.07.2025
Mandanteninformation Juli 2025
Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Dazu zählen insbesondere freiberufliche Tätigkeiten wie selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende
oder erzieherische Tätigkeiten
Weitere Inhalte:
1. Freiberufliche Einkünfte einer Personengesellschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
2. Überweisung als Voraussetzung für den Abzug von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie von Unterhaltszahlungen
3. Privatnutzung eines betrieblichen Pickups
4. Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer
5. Schuldzinsenabzug nach unentgeltlicher Übertragung eines Miteigentumsanteils?
6. Kryptowährungen: Neue Regelungen zu Aufzeichnungspflichten
7. Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

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