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Neuigkeiten
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28.08.2021
Mandanteninformation September 2021
Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten für jedes steuerlich anzuerkennende Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von (seit 2021) 5.460 Euro sowie einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf...
Weitere Inhalte:
1. Übertragung des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags
2. Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe
3. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers
4. Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
5. Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs bei „ständiger“ Bereitschaft als geldwerter Vorteil?
6. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

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