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Neuigkeiten
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03.10.2023
Mandanteninformation Oktober 2023
Seit 2020 können für energetische Maßnahmen an älteren, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung oder neue Fenster) Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.
Weitere Inhalte:
1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei.Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs
2. Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
3. Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener.Wohnung
4. Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
5. „Essen auf Rädern“: Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen
6. Erbschaftsteuerbefreiung des „Familienheims“ bei Selbstnutzung
7. Investitionsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten
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