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und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Wird ein bebautes Grundstück erworben, wird in der Regel ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart. Da bei einer Nutzung des Grundstücks zur Einkunftserzielung nur die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten abgeschrieben werden können,
Weitere Inhalte:
1. Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden
2. Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten
3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
4. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
5. Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches Erbrecht
6. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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