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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die bisherige Ermittlung der Grundsteuer wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (vgl. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet.
Weitere Inhalte:
1. Entscheidungen zur Grundsteuerwertfeststellung
2. Unterhaltsaufwendungen: Geringes Vermögen der unterhaltenen Person
3. Verkauf eines PKW aus dem gewillkürten Betriebsvermögen – Verfassungsbeschwerde abgewiesen
4. Jahressteuergesetz 2024: Neues Mobilitätsbudget
5. Umsatzsteuersatz bei Nebenleistungen zur Beherbergung
6. Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnsitz in der Nähe des Beschäftigungsorts
7. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
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Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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