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Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich durch das Kindergeld abgegolten; bei Unterhalt an andere unterhaltsberechtigte Personen wird der Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen von derzeit 11.604 Euro um eigene Einkünfte und Bezüge...
Weitere Inhalte:
1. Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
2. Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?
3. Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
5. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
6. Wachstumschancengesetz verabschiedet
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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