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Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit
Weitere Inhalte:
1. Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
2. Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
3. Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert
4. Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeG
5. Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
6. Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
7. Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
8. Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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