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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Fallen in einem privaten Haushalt bzw. Garten Reinigungs- oder Pflegearbeiten an, kann hierfür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich geltend gemacht werden...
Weitere Inhalte:
1. Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Mieter
2. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des Kindes
3. Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche Einkünfte
4. Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
5. Entwurf eines Wachstumschancengesetzes
6. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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