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Grundstücksverkäufe unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren erfolgt sind. Eine Besteuerung erfolgt jedoch nicht, wenn die Immobilie ...
Weitere Inhalte:
1. Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzung durch Eltern des Eigentümers
2. Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
3. Exklusive Feier im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Geschäftsführers
4. Dauernde Berufsunfähigkeit bei Betriebsveräußerung
5. Abfindung zur Abgeltung von Scheidungsfolgeansprüchen schenkungsteuerpflichtig?
6. Verzinsung von Kaufpreisraten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Privatvermögen
7. Pensionszahlungen neben laufendem Geschäftsführergehalt
8. Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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