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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Ausländische Einkünfte, die in einem Land erzielt werden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, werden im Inland grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Regelungen behandelt: Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode
Weitere Inhalte:
1. Berücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten
2. Vermietung von Ferienwohnungen über Vermittler mit Zusatzleistungen
3. Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem
4. Erbfallkostenpauschale für Nacherben
5. Finanzielle Beteiligung am Haupthausstand bei doppelter Haushaltsführung
6. Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
7. Berufsausbildungskosten nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit
8. Pflegeversicherung: Höhere Beiträge ab 01.07.2023
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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