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Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1% pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO).
Weitere Inhalte:
1. Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
2. MoPeG: Neuregelungen bei der GbR
3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
4. Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur
5. Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023
6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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