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Werden im Privatvermögen gehaltene virtuelle Währungen bzw. Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum) innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung eräußert, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgeschäfte zu berücksichtigen sind
Weitere Inhalte:
1. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen
2. Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
3. Kennzeichenwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen
4. Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?
5. Schenkungsteuer bei Eheverträgen
6. Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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