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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus...
Weitere Inhalte:
1. Sonderausgaben 2020
2. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten – Anwendungserlass
3. Praxis- und Behandlungsräume als häusliche Betriebsstätte
4. Jahressteuergesetz 2020: Geplante Änderungen
5. Unangemessen hohe Geschäftsführervergütungen bei gemeinnützigen Einrichtungen
6. Verbesserung der steuerlichen Entlastungen für behinderte Menschen
7. Pauschale Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – Keine Minderung der Sonderausgaben
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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