Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder für ein Studium können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn bereits zuvor eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen wurde...
Weitere Inhalte:
1. Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
2. Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung
3. Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen
4. Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert
5. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
6. Vorsteuerabzug bei Bahntickets
7. Vernichtung von Buchhaltungsunterlage
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.