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und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestands-aufnahmen zu erstellen.
Weitere Inhalte:
1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
2. Grundsteuerreform beschlossen
3. Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
4. Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
6. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
7. Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
8. Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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