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und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Für Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer kommt die sog. Vollverzinsung in Betracht (§ 233a Abgabenordnung).
Weitere Inhalte:
1. Vorläufige Festsetzung von Steuerzinsen
2. Neue Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Verlusten aus Übungsleitertätigkeit bestätigt
3. Abo für Pay-TV als Werbungskosten
4. Sonderausgabenabzug der Eltern für Vorsorgeaufwendungen des Kindes
5. Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Homeoffice
6. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
7. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Pflegeheim
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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