Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil...
Weitere Inhalte:
1. Sonderausgaben 2018
2. Baukindergeld im „Erstjahr“ spätestens bis zum 31. Dezember 2018 beantragen
3. Förderung des Mietwohnungsneubaus
4. Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei Auflösungsvertrag
5. Bewertung von Sachbezügen – Einbeziehung der Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
6. Lohnsteuer-Ermäßigung
7. Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte
8. Zusatzkrankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Bar- oder Sachlohn?
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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