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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind, haben ihre Steuererklärungen für 2016 in der Regel spätestens bis zum 31. Dezember 2017 abzugeben; diese Frist kann ...
Weitere Inhalte:
1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2017
2. Scheidungskosten: Kein Abzug als außergewöhnliche Belastungen
3. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für mehrere Einkunftsarten
4. Keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen
5. Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers
6. Neues Investmentsteuergesetz: Besteuerung von „Alt-Anteilen“
7. Zuwendungen an Parteien und kommunale Wählervereinigungen
8. Zugangsbeschränkte Vereine nicht gemeinnützig
9. Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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