Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs hat grundsätzlich zur Folge, dass vorhandene stille Reserven aufgedeckt werden und die entsprechenden Gewinne als gewerbliche Einkünfte der Besteuerung unterliegen. ...
Weitere Inhalte:
1. Keine steuerneutrale Übertragung bei Nießbrauch am Betriebsvermögen
2. Vergebliche Aufwendungen: Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung
3. Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Pflege der Eltern
4. Höchstbetrag bei Nutzung mehrerer Arbeitszimmer
5. Private Nutzung bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags
6. Arbeitgeberzuschuss für Zusatzkrankenversicherung als steuerbegünstigter Sachbezug?
7. Rückwirkender Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein „Familienheim“ bei Weiterübertragung unter Nutzungsvorbehalt
8. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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