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Auf den folgenden Seiten stelle ich mich
und mein Team, sowie die angebotenen
Dienstleistungsfelder vor.
Nach derzeitigem Recht können Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (wie z.B. Büromöbel, Schreibtische, Lampen, Computer) im Jahr des Erwerbs in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn...
Weitere Inhalte:
1. Grenze für die „Sofortabschreibung“ von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird angehoben
2. Zweites Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
3. Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
4. Verlustabzugsverbot bei Kapitalgesellschaften bis 2015 verfassungswidrig
5. Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Bebauung eines erworbenen Grundstücks
6. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Verfügbar keit eines „anderen“ Arbeitsplatzes
7. Private Veräußerungsgeschäfte mit Ferienwohnungen
8. Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Christoph Brill
Steuerberater
Friedrichsfelder Str. 28
46562 Voerde
Tel.: 02855 30 36 30 FAX: 02855 30 36 329
E-Mail: info@dinslaken-steuerberater.de
Mo.-Do. Montag-Donnerstag: | 07:30-12:30 13:30-17:00 |
Fr. Freitag: | 07:30-12:30 |
Termine darüber hinaus auch gerne nach Vereinbarung
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