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16.08.2025

Mandanteninformation August 2025

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen erfolgt grundsätzlich durch den 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen werden regelmäßig durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (Ehepartner bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro) abgegolten;

Weitere Informationen:

1. Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß

2. Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach dem 31.12.2018

3. Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie

4. Kein Vorläufigkeitsvermerk bei Festsetzung des Solidaritätszuschlags

5. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“

6. Gewinnerzielungsabsicht: Vorläufigkeit der Verlustberücksichtigung

7. Übernahme von Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten bei PKW-Überlassung

8. Steuerliches Investitionssofortprogramm

 Mandanteninformation August 2025.pdf


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