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05.11.2022

Mandanteninformation November 2022

Im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 2022 sind u. a. ab 2023 folgende Änderungen geplant:
• Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (Ehepartner: 2.000 Euro) pro Jahr angehoben.

Weitere Inhalte:

1. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

2. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)

3. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Verlängerte Investitionsfristen

4. Verlängerung Kurzarbeitergeld

5. Lohnsteuer-Ermäßigung

6. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende anschaffen

 Mandanteninformation 11.2022.pdf


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