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Neuigkeiten


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03.07.2016

Mandanteninformation Juli 2016

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung:
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG können Prozesskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung
abgezogen werden; ein Abzug ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn...

Weitere Inhalte:

1. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?

2. Maximal 50 % der Gesamtkosten eines PKW als
privater Nutzungsanteil?

3. Erbschaftsteuerbefreiung für das sog. Familienheim:
Selbstnutzung und Eigentum als Voraussetzung

4. Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme

5. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens:
Änderungen durch Finanzausschuss

6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
und Handwerkerleistungen

 Mandanteninformation 07.2016.pdf


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