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Neuigkeiten
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05.04.2018
Mandanteninformation April 2018
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, in Betracht; nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen,
Weitere Inhalte:
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2. Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch
3. Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß
4. Aufbewahrung von Belegen zur Einkommensteuer-Erklärung
5. Fußballkarten für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
6. Unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser: Folgen für den Erben
7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2017
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