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04.07.2018

Mandanteninformation Juli 2018

Für Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen im Zusammenhang mit Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen gilt die sog. Vollverzinsung (§ 233a i.V. m. § 238 AO).

Weitere Inhalte:

1. Festsetzung von Nachzahlungszinsen ab 2015 nicht verfassungsgemäß

2. Nachweis beim Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

3. Renten aus „alten“ Lebensversicherungen steuerfrei?

4. Verbilligte Nutzung von Fitnessstudios durch Arbeitnehmer

5. Paketzustelldienst: Übernahme von Verwarnungsgeldern kein Arbeitslohn?

6. Erbschaftsteuer: Wertpapiere als schädliches Verwaltungsvermögen

7. Kostenfaktor Grunderwerbsteuer

 Mandanteninformation 07.2018.pdf


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