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Neuigkeiten
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04.02.2018
Mandanteninformation Februar 2018
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer ab 2018 verbessert. Künftig können Arbeitgeber durch Tarifvertrag verpflichtet werden, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasseoder eine Direktversicherung ...
Weitere Inhalte:
1. Neue Förderung der betrieblichen Altersversorgung ab 2018: Entgeltumwandlung – Lohnsteuer – Sozialversicherung
2. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
3. Erbschaftsteuer-Freibetrag bei Pflege von Angehörigen
4. Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust aus Kapitalvermögen
5. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2018
6. E-Bikes: Überlassung durch den Arbeitgeber oder Gestellung von Strom für E-Bike des Arbeitnehmers
7. Lohnsteuerbescheinigungen 2017
8. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
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