Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.

Auf den folgenden Seiten stelle ich mich

und mein Team, sowie die angebotenen

Dienstleistungsfelder vor.


 




 


 


 

Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

05.04.2018

Mandanteninformation April 2018

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, in Betracht; nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen,

Weitere Inhalte:

1. Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen?

2. Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

3. Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß

4. Aufbewahrung von Belegen zur Einkommensteuer-Erklärung

5. Fußballkarten für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde

6. Unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser: Folgen für den Erben

7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2017

 Mandanteninformation 04.2018.pdf


Zurück zur Übersicht


Anrufen
Email