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05.04.2018

Mandanteninformation April 2018

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, in Betracht; nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen,

Weitere Inhalte:

1. Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen?

2. Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch

3. Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß

4. Aufbewahrung von Belegen zur Einkommensteuer-Erklärung

5. Fußballkarten für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde

6. Unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser: Folgen für den Erben

7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2017

 Mandanteninformation 04.2018.pdf


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